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Hintergrundbericht über die Nördliche Allianz

von Human Rights Watch

06.10.2001 — Human Rights Watch / ZNet

— abgelegt unter:

(New York, 6. Oktober, 2001) - Eine Reihe von Kommandanten, die der sich bildenden Koalition von Oppositionskräfte in Afghanistan angehören, haben ein Register ernsthafter Menschenrechtsvergehen, gab Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Hintergrundbericht bekannt.

"Die U.S. und ihre Verbündeten sollten nicht mit Kommandanten kooperieren, deren bezeugten Brutalitäten ihre Legitimität in Afghanistan in Frage stellen", sagte Sidney Jones, ausführender Direktor der Asienabteilung von Human Rights Watch . "Jedes Land, dass die afghanische Opposition unterstützt, muss die Verantwortung dafür übernehmen, wie diese Unterstützung verwendet wird."

Human Rights Watch warnte insbesondere vor einer Ausweitung der Kooperation auf Abdul Rashid Dostum, den Anführer der Junbish Miliz; den Hizb-i Wahdat Kommandanten Haji Muhammad Muhaqqiq; Abdul Rasul Sayyaf, Anführer von Ittihad-i Islami; und Abdul Malik Pahlawan, ehemaliger Junbish Kommandante.

Berichte über Vergehen aus einem Gebiet, das Ende 1999 und Anfang 2000 von einer Fraktion der Vereinten Front kontrolliert wurde, beinhalten Massenhinrichtungen, das Niederbrennen von Häusern und Plünderungen, die sich hauptsächlich gegen ethnische Pashtuns richtete und gegen andere die verdächtigt wurden den Taliban zu unterstützen. Kinder, einschliesslich solcher unter 15 Jahren, sind sowohl von der Vereinten Front als auch dem Taliban rekrutiert worden.

Die verschiedenen Parteien die die Vereinte Front bilden, verübten in der Zeit zwischen dem Sturz des Najubullah Regimes in 1992, und die Einnahme von Kabul durch den Taliban, auch eine beklagenswerte Ansammlung von Attacken auf Zivilisten.

"Nicht ein einziger afghanischer Kommandant ist für seine Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen worden", sagte Jones. "Die Zeit diesen Kreis der Straflosigkeit zu brechen, ist jetzt gekommen, und die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten werden die nötige Hebelkraft dazu haben."

 

Militärische Unterstützung für die afghanische Opposition

Als Antwort auf die Attacken auf das World Trade Center und den Pentagon am 11. September 2001, hat die Regierung der Vereinigten Staaten damit begonnen das zusammenszustellen, was sie als Koalition gegen den Terrorismus bezeichnet. Als Teil dieses Vorgehens, signalisierten die Vereinigten Staaten Unterstützung für die Schaffung einer breitgefächerten Oppositionskoalition gegen den Taliban, der gegenwärtig den grössten Teil Afghanistans beherrscht. Diese Opposition würde Kräfte miteinschliessen, die gegenwärtig Teil der Vereinte Front sind - unter seinem früheren Namen auch als die Nördliche Allianz bekannt - sowie Überläufer aus dem Taliban. Einige Kommandanten mit Erfahrungen aus dem Guerrillakrieg gegen die Sowjetbesatzung in 1979-89, die jetzt aber nicht der Vereinten Front angehören, könnten auch in die neue Koalition einbezogen werden. Eine Reihe jetziger und früherer Kommandanten, die begierig sein könnten Führungspositionen in der Koalition einzunehmen, haben eine lange Geschichte schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan.

Human Rights Watch ist darüber besorgt, dass eine unqualifizierte Unterstützung - militärisch, politisch, diplomatisch, finanziell - für diese neue Koalition, die die Basis für eine künftige Regierung von Afghanistan bilden könnte, weitere Vergehen ermutigen wird. Als Antwort auf die Verbrechen gegen die Menschheit vom 11. September, sollten die Vereinigten Staaten nicht auf Mittel zurückgreifen, die selbst grundsätzliche Menschenrechte und humanitäre gesetzliche Standards verletzen, oder Kräfte unterstützen die dies tun.

 

Unterstützung für die afghanische Opposition

Während die Vereinigten Staaten sagen, sie hätten bisher der afghanischen Opposition keine Waffen zur Verfügung gestellt, lassen neue Presseberichte vermuten, dass sie sich darauf vorbereitet für die Vereinte Front und andere bewaffnete afghanischen Gruppen, finanzielle und möglicherweise militärische Unterstützung bereitzustellen. U.S. Verteidigungsminister Donald Rumsfeld sagte am 30. September, 2001: "Es gibt eine Anzahl Menschen in Afghanistan, Stämme im Süden, die Nördliche Allianz im Norden, die sich dem Taliban widersetzen. Aund wir müssen eindeutig den Wert erkennen, den sie für diese antiterroristische, anti-Taliban Anstrengung bringen - und da wo es angemessen ist, Wege finden um sie zu unterstützen." Die Regierung lehnte es ab Berichte zu kommentieren, die besagen, dass die Vereinigten Staaten der Vereinten Front verdeckt finanzielle Unterstützung gewähren.

Die Vereinte Front könnte neue Geldmittel verwenden, um ihre Ausrüstung mit Waffenkäufen aus Russland aufzustocken. Russland ist neben dem Iran, in den letzten Jahren eins der Hauptwaffenlieferanten der Vereinten Front gewesen; beide haben bedeutende strategische Interessen in Afghanistan, und beide haben in den letzten Tagen ihre Unterstützung für die Vereinte Front erneut bestätigt. Der russische Verteidigungsminister, Sergei Ivanov, sagte am 26 September, dass Russland "die Nördliche Allianz, seit 1996 fortwährend unterstützt haben". Ein Tag zuvor sagte Präsident Vladimir Putin, dass Russland "die Kooperation mit der international anerkannten afghanischen Rabbani Regierung ausweiten, und ihren bewaffneten Streitkräften zusätzliche Hilfe in der Form von Waffenlieferungen zur Verfügung stellen würden." Der russische Präsident bezog sich auf den politischen Arm der Vereinten Front, dem Islamischen Staat von Afghanistan, unter Führung von Burhanuddin Rabbani, der den Sitz von Afghanistan in den Vereinten Nationen übernommen hatte, seitdem er 1996 aus Kabul vertrieben worden ist. Im Iran, erklärte Verteidigungsminister Ali Shamkhani Reportern am 1. Oktober 2001: "Wir unterstützen weiterhin die Nördliche Allianz, wie in der Vergangenheit," und antwortete auf die Frage, ob dies bedeute sie mit Waffen zu versorgen, mit "ja".

(Der Ausmass und die Art der russischen und iranischen militärischen Unterstützung für die Vereinte Front in der Vergangenheit, ist in dem Human Rights Watch Bericht "Krise der Straflosigkeit: Die Rolle Pakistans, Russlands und des Irans in dem afghanischen Bürgerkrieg," dargelegt worden, erhältlich bei http://www.hrw.org/reports/2001/afghan2.)

 

Was ist die Vereinte Front / Nördliche Allianz?

Als der Taliban 1996 die afghanische Hauptstadt Kabul besetzte, bildeten die Gruppen die sich in Opposition zum Taliban befanden, eine Allianz mit dem namen Nationale Islamische Vereinte Front für die Rettung Afghanistans, allgemein bekannt als die Vereinte Front. Die Vereinte Front unterstützte die von dem Taliban verdrängte Regierung, den Islamischen Staat von Afghanistan (ISA). Der Präsident der verdrängten Regierung, Burhanuddin Rabbani, ist weiterhin Präsident der ISA, und nomineller Anführer der Vereinten Front. Im letzten Jahr befand sich sein Hauptquartier in der nördlichen afghanischen Stadt von Faizabad. Die wahre Macht war, bis zu seiner Ermordung in September 2001, der militärische Anführer der Vereinten Front, Kommandant Ahmad Shah Massoud, der ebenfalls der Verteidigungsminister der ISA gewesen ist. Die präzise Zugehörigkeit der Vereinten hat sich von Zeit zu Zeit geändert, beinhaltet aber:

Jamiat-i Islami-yi Afghanistan (bekannt als Jamiat-i Islami ). Jamiat-i Islami war eine der ursprünglichen islamistischen Parteien in Afghanistan, die 1970 von Studenten der Universität von Kabul gegründet wurde, wo ihr Anführer Burhanuddin Rabbani, ein Dozent der Islamischen Gesetzesfakultät gewesen ist. Obwohl Rabbani weiterhin der offizielle Leiter von Jamiat-i Islami ist, war die mächtigste Figur innerhalb der Partei Ahmad Shah Massoud. Sowohl Rabbani als auch Massoud sind ethnische Tajiks (persisch-sprechende Sunni Muslime) aber aus verschiedenen Gegenden. Massouds ethnische Macht lag in den Parwan und Takhar Provinzen, im Nordosten begründet, wo er in den späten 80´er Jahren eine regionale Verwaltungsstruktur einrichtete, der Nördliche Aufsichtsrat (SCN, Shura-yi Nazar-i Shamali). Massouds Kräfte haben insbesondere aus Russland und dem Iran erhebliche militärische und andere Formen der Unterstützung erhalten.

Hizb-i Wahdat-i Islami-yi Afghanistan (Islamische Einheitspartei von Afghanistan, bekannt als Hizb-i Wahdat). Die wichtigste Shi'a Partei in Afghanistan, die hauptsächlich von der ethnischen Hazara Gemeinde unterstützt wird, wurde Hizb-i Wahdat ursprünglich von Abdul Ali Mazari gegründet, um acht Shi'a Parteien, kurz vor dem erwarteten Kollaps der kommunistischen Regierung, zu vereinen. Der gegenwärtige Anführer ist Muhammad Karim Khalili. Der Anführer des Nördlichen Exekutivrates, Haji Muhammad Muhaqqiq, kommandierte die Streitkräfte der Partei in Mazar-i Sharif in 1997. Hizb-i Wahdat hat bedeutende militärische und andere Formen der Unterstützung aus dem Iran erhalten, obwohl sich die Beziehungen zwischen den iranischen Autoritäten und den Parteiführung über Kontrollfragen gespannt haben. Die Partei hat ebenfalls erhebliche Unterstützung von lokalen Hazara Händlern erhalten.

Junbish-i Milli-yi Islami-yi Afghanistan (Nationale Islamische Bewegung von Afghanistan, bekannt als Junbish). Junbish vereinte nördliche, meist ethnische Uzbeken, ehemalige Milizen des kommunistischen Regimes, die sich Anfang 1992 gegen Präsident Najibullah erhoben haben. Des weiteren gehörten ihr hauptsächlich persisch-sprechende, frühere Anführer und Verwalter des alten Regimes aus verschiedenen anderen ethnischen Gruppen an, und einige uzbekische Guerrilla Kommandanten. 1998 verlor sie das gesamte von ihr kontrollierte Territorium, und viele ihrer Kommandanten sind seither zu dem Taliban übergelaufen. Ihr Begründer und oberster Anführer war Abdul Rashid Dostum, der von einem Sicherheitswachmann zum Anführer der mächtigsten Miliz Najibullahs aufgestiegen ist. Einer von Dostums wichtigsten Stellvertretern war Abdel Malik Pahlawan. Diese Gruppe übernahm in 1992 in Allianz mit anderen Gruppen, die Kontrolle über die wichtige nördliche Stadt von Mazar-i Sharif, und kontrollierte einen grossen Teil der Samangan, Balkh, Jowzjan, Faryab, und Baghlan Provinzen. Eine Koalition von Milizen, war Junbish die stärkste nördliche Macht von 1992 bis 1997, war jedoch von inneren Streitigkeiten gespalten. Seit dem Verlust von Mazar in 1998, ist Junbish zum grössten Teil inaktiv geblieben, obwohl Dostum in April 2001 ins nördliche Afghanistan zurückgekehrt ist.

Harakat-i Islami-yi Afghanistan (Islamische Bewegung von Afghanistan). Dies ist eine Shi´a Partei, die sich dem Hizb-i Wahdat niemals angeschlossen hat; sie wurde von Ayatollah Muhammad Asif Muhsini angeführt, und war von 1993-95 mit Jamiat-i Islami verbündet. Seine Führung ist zum grössten Teil nicht.Hazara Shi´a. Sein herausragendster Kommandant ist General Anwari. Die Gruppe hat Unterstützung aus dem Iran erhalten.

Ittihad-i Islami Bara-yi Azadi Afghanistan (Islamische Union für die Befreiung Afghanistans). Diese Partei wird von Abdul Rasul Sayyaf angeführt. Während des Krieges gegen die sowjetische Besetzung, erhielt Sayyaf ehebliche Unterstützung aus Saudi Arabia. Arabische Freiwillige, unterstützt von Saudiarabischen Unternehmer, kämpften mit den Streitkräften Sayyafs.

 

Die Menschenrechtsakte der Vereinten Front

Während des ganzen Bürgerkrieges in Afghanistan, haben die wichtigsten Fraktionen aller Seiten wiederholt schwerwiegende Menschenrechtsvergehen und Verletzungen der inernationalen humanitären Gesetze verübt, einschliesslich Morde, wahllose Bombardierungen, direkte Angriffe auf Zivilisten, Massenhinrichtungen, Vergewaltigungen, Verfolgungen aufgrund der religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit, die Rekrutierung und die Verwendung von Kinder als Soldaten, und der Einsatz von Landminen. Viele dieser Vergehen können als "weitverbreitet oder systematisch" nachgewiesen werden, ein Kriterium für Verbrechen gegen die Menschheit. Obwohl inmitten eines internen bewaffneten Konfliktes verübt, werden Verletzungen die wahllose Attacken oder direkte Attacken gegen Zivilisten beinhalten, international zunehmend als Kriegsverbrechen anerkannt.

Vergehen von Fraktionen die der Vereinten Front angehören sind ausreichend dokumentiert worden. Viele der unten beschriebenen Verletzungen der internationalen humanitären Gesetze durch die Streitkräfte der Vereinten Front, datieren von 1996-1998, als sie den grössten Teil des Nordens kontrollierten, und sich innerhalb der Artilleriereichweite von Kabul befanden. Seitdem sind die Überreste der Vereinten Front, nach einer Reihe militärischer Rückschläge, auf Verteidigungspositionen in ihren Heimatgebieten im Nordosten und dem zentralen Afghanistan zurückgetrieben worden. Es gab nichtsdestotrotz Berichte von Vergehen in Gebieten, die kurzzeitig von Fraktionen der Vereinten Front gehalten wurden, einschliesslich Massenhinrichtungen, das Verbrennen von Häuser und Plünderungen, die hauptsächlich gegen ethnische Pashtuns, und andere die verdächtigt wurden den Taliban zu unterstützen, gerichtet waren. Kinder, einschliesslich solcher die jünger waren als 15, sind als Soldaten rekrutiert worden, und wurden im Kampf gegen die Talibanstreitkräfte eingesetzt.

Die verschiedenen Parteien die die Vereinte Front bilden, verübten in der Zeit zwischen dem Sturz des Najubullah Regimes in 1992, und der Einnahme Kabuls durch den Taliban, auch eine beklagenswerte Ansammlung von Attacken auf Zivilisten.

Verletzungen des internationalen humanitären Gesetzes durch die Vereinte Front beinhalten:

Ende 1999 - Anfang 2000: Interne Flüchtlinge, die aus Dörfern aus und um den Sangcharak Distrikt geflohen waren, meldeten von wilkürliche Hinrichtungen, dem Verbrennen von Häusern und weitverbreiteten Plünderungen, in den vier Monaten in denen das Gebiet von der Vereinten Front gehalten wurde. Mehrere der Hinrichtungen wurden Berichten zufolge vor den Augen der Familien der Opfer verübt. Zielscheiben der Angriffe waren zum grössten Teil ethnische Pashtuns, und in einigen Fällen, Tajiks.

20-21 September, 1998: Mehrere Raketensalven wurden auf den nördlichen Teil von Kabul abgefeuert, von denen eine, einen überfüllten nächtlichen Markt traf. Die Anzahl der Todesopfer werden von 76 bis auf 180 geschätzt. Die Angriffe werden allgemein Masouds Streitkräften zugerechnet, die damals etwa 25 Meilen nördlich von Kabul stationiert waren. Ein Sprecher des Kommandanten der Vereinten Front, Ahmad Shah Massoud bestritt Zivilisten anvisiert zu haben. In einer Presseerklärung am 23. September 1998, beschrieb das Internationale Komitee des Roten Kreuzes die Angriffe als wahllos, und als die tödlichsten, die die Stadt seit drei Jahren erlebt hatte.

Ende Mai 1997: Etwa 3.000 gefangene Taliban Soldaten wurden in und um Mazar-i Sharif, von Junbish Streitkrften unter dem Kommando von General Abdul Malik Pahlawan, in Massenhinrichtungen getötet. Die Morde erfolgten nach Maliks Ausstieg aus einem kurzen Bündnis mit dem Taliban, und der Gefangennahme der Talibanstreitkräfte, die in der Stadt festsassen. Einige der Talibansoldaten wurden in die Wüste geführt und erschossen, während andere in Brunnen geworfen und dann mit Granaten in die Luft gejagt wurden.

5 Januar, 1997: Junbish Flugzeuge warfen Splitterbomben über Wohngebiete in Kabul ab. Mehrere Zivilisten wurden in dem wahllosen Luftangriff, der auch den Einsatz konventioneller Bomben beinhaltete, getötet und verletzt.

März 1995: Streitkräfte der Fraktion unter General Massoud, die Jamiat-i Islami, waren nach der Einnahme von Karte Seth, ein hauptsächlich Hazara bewohnter Stadtteils von Kabul, von anderen Fraktionen, für Vergewaltigungen und Plünderungen verantwortlich. Nach Angaben des Berichtes des U.S. State Departments von 1996 über Menschenrechtspraktiken in 1995: "gerieten Massoods Truppen in ein Wutrausch, in dem sie systematisch ganze Strassen plünderten und Frauen vergewaltigten."

In der Nacht vom 11. Februar 1993 führten Streitkräfte von Jamiat-i Islami und einer anderen Fraktion, Abdul Rasul Sayyafs Ittihad-i Islami, einen Raubzug in West Kabul durch, bei dem sie ethnische Hazara Zivilisten töteten und "verschwanden", und weitverbreitete Vergewaltigungen verübten. Schätzungen der Todesopfer schwanken zwischen 70 und mehr als 100.

Darüberhinaus haben die zur Vereinten Front gehörigen Parteien, andere schwerwiegende Verletzungen international anerkannter Menschenrechte verübt.

In den Jahren bevor der Taliban die Kontrolle über den grössten Teil Afghanistans übernommen hatte, hatten diese Parteien einen grosse Teile des Landes untereinander geteilt, während sie um die Kontrolle Kabuls kämpften. Allein in 1994, wurden in Kabul schätzungsweise 25.000 Menschen, die meisten von ihnen Zivilisten, in Raketen- und Artillerieangriffe getötet. Ein Drittel der Stadt wurde zertrümmert, und viel von dem was noch stehengeblieben war, wurde ernsthaft beschädigt. In allen, von den Fraktionen kontrollierten Gebieten, herrschten praktisch keinerlei Gesetze. In Kabul verübten alle Streitkräfte der Jamiat-i Islami, Ittihad, und Hizb-i Wahdat, Vergewaltigungen, Massenhinrichtungen, willkürliche Verhaftungen, Folterungen und "Verschwinden". In Bamiyan, folterten Hizb-i Wahdat Kommandanten routinemässig Gefangene für erpresserische Zwecke.

 

Verantwortung und der Kreislauf der Straflosigkeit

Bis heute, wurde kein einziger afghanischer Kommandant, wegen Verletzungen des internationalen humanitären Gesetzes zur Verantwortung gezogen. Noch hat die Vereinte Front in irgendeiner Form Bereitschaft gezeigt, irgendeinen ihrer Kommandanten mit verzeichneten Menschenrechtsvergehen vor Gericht zu bringen. Ganz in Gegenteil, bemerkte Mohammed Eshaq, der Vertreter des Islamischen Staates von Afghanistan (und der Vereinten Front) in den Vereinigten Staaten, in Beatnwortung als Antwort einer Frage bei einem öffentlichen Auftritt in Washington, D.C., am 2. Oktober 2001, dass die Greueltaten der Vereinten Front "übertrieben" worden seien, und dass, während "Verbrecher sich vor einem Gericht verantworten sollten, man nicht fordern sollte, alle Anführer der Vereinten Front vor Gericht zu bringen," da dies nicht "praktisch" wäre.

Die Unterlassung der Vereinten Front ihre Kommandanten in der Vergangenheit für Greueltaten zur Verantwortung zu ziehen, lässt vermuten, dass sie sich den selben Praktiken zuwenden werden, falls ihnen dazu die Gelegenheit gegeben werden sollte. Nach einer Reihe militärischer Rückschläge, ist die Vereinte Front in den letzten Jahren, zunehmend in seine "Heimatgebiete" zurückgetrieben worden. Aber sollten sich ihr politischer Glück mit den Vereingten Staaten oder anderer externer Unterstützung ändern, gibt ihr vergangener Verzeichnis von Vergehen und Straflosigkeit kein Grund zu glauben, dass ihre missbrauchtreibende Kommandanten entmutigt sein werden weitere Vergehen zu verüben. Human Rights Watch ist besonders darüber besorgt, dass die Vereinte Front Fraktionen Vergeltungen gegen den Taliban und ethnischen Pashtuns im allgemeinen anstreben könnten, wenn es der Vereinten Front zum Beispiel gelingen würde Mazar-i Sharif zurückzuerobern.

Die Bereitstellung unqualifizierten Materials und politische Unterstützung unter solchen Umständen, anstatt ein Signal zu senden, dass Menschenrechtsverletzungen nicht geduldet werden, würden dazu dienen diese Kommandanten zu ermutigen. Eine solche Unterstützung könnte den tödlichen Kreis der Straflosigkeit, der den Menschen von Afhanistan so viel Leiden gebracht hat, eher nähren als ihn brechen. Aus diesem Grund müssen die Vereinigten Staaten, Russland, der Iran, und alle anderen Staaten die die afghanische Opposition unterstützen, die Verantwortung dafür übernehmen, wie diese Unterstützung verwendet wird. Eine Unterlassung, würde ein grosses Ausmass an Komplizität mit allen Missbräuchen die verübt werden könnten beinhalten, und sie sollten daher für diese Missbräuche zur Verantwortung gezogen werden.

Leahy Gesetz

In den Vereinigten Staaten ist die Unterstützung von Einheiten ausländischer Sicherheitskräfte, die grobe Menschenrechtsverletzungen begangen haben, gesetzlich explizit untersagt. Als Leahy Gesetz bekannt, besteht es aus zwei Zusätzen in den Verwendungserlassen des Steuerjahres 2001. Das Leahy Gesetz kann auf den Islamischen Staat von Afghanistan, und dessen militärischer Arm, der Vereinten Front, angewandt werden, da die ISA weiterhin die international anerkannte Regierung Afghanistans bleibt. Sektion 563 der Anwendungserlasse für Ausländische Operationen für das Steuerjahr 2001, untersagt die Bereitstellung der Geldmittel, die unter diesem Erlass zur Verfügung stehen, "für jede Einheit der Sicherheitskräfte eines fremden Landes, wenn dem Staatssekretär glaubwürdige Beweise vorliegen, dass diese Einheit grobe Menschenrechtsverletzungen verübt hat, es sei denn, dass der Sekretär feststellt und den Verwendungskomitees berichtet, dass die Regierung eines solchen Landes effektive Massnahmen ergreift, um die dafür verantwortlichen Angehörigen der Sicherheitskräfte vor Gericht gebracht wird." Desgleichen verbietet Sektion 8092(a) des Verwendungserlasses für Verteidigung des Steuerjahres 2001, die Bereitstellung von Geldmittel, die unter diesem Erlass vorhanden sind, "um irgendein Ausbildungsprogramm zu unterstützen, das eine Einheit der Sicherheitskräfte eines fremden Landes involviert, wenn der Staatssekretär glaubwürdige Beweise erhalten dafür hat, dass die Einheit grobe Menschenrechtsverletzungen begangen hat, es sei denn, dass alle notwendigen Gegenschritte unternommen worden sind." Diese letztere Bereitstellung kann unter "aussergewöhnlichen Umständen" übergangen werden.

 

Human Rights Watch's Recommendations

Um den Kreis der Straflosigkeit zu brechen, ruft Human Rights Watch die Vereinigten Staaten, Russland, Iran und andere Staaten die der Fraktionen der Vereinten Front oder irgendeiner anderen bewaffneten Gruppe Afghanistans, direkte oder indirekte militärische, politische, diplomatische oder finanzielle Unterstützung irgendeiner Art, durch bilaterale oder multilaterale Kanäle, zur Verfügung stellt oder dies zu tun beabsichtigt:

Jede Gruppe oder Koalition aktiv zu entmutigen oder Unterstützung verweigern, der Kommandanten, mit einer Liste schwerer Verletzungen internationaler humanitärer Gesetzesstandards angehören, einschliesslich, aber nicht ausschliesslich, Abdul Rashid Dostum, dem Anführer der als Junbish bekannten uzbekischen Miliz; Haji Muhammad Muhaqqiq, Kommandant der Hizb-i Wahdat; Abdul Rasul Sayyaf, Anführer der Ittihad-i Islami; und Abdul Malik Pahlawan, ehemaliger Junbish Kommandant.

Jede militärische oder finanzielle Unterstützung für die Vereinte Front, ihre individuellen Fraktionen, oder jeder anderen bewaffneten afghanischen Oppositionsgruppe, an die Bedingung knüpfen, sich fest zu verpflichten, internationale Menschenrechte und humanitäre Gesetze zu respektieren, und der U.N. und unabhängige Beobachter zu erlauben, ihre Einhaltung dieser Standards zu beurteilen. Klar zu machen, dass schwere Verletzungen zur Einstellung der Unterstützung nach sich ziehen könnten.

Jede militärische oder finanzielle Unterstützung für die Vereinte Front, ihre individuellen Fraktionen, oder jeder anderen bewaffneten afghanischen Oppositionsgruppe, an die Bedingung knüpfen, sich fest zu verpflichten keine Landminen einzusetzen.

Im Einklang mit internationalen Standards darauf bestehen, dass die Vereinte Front die Rekrutierung und den Einsatz von Kinder unter 18 Jahren als Soldaten einstellt, und sofortige Schritte unternimmt, um die Kinder, die sich gegenwärtig in ihren Reihen befinden zu demobilisieren.

Die Vereinte Front unter Druck zu setzen, jeden seiner Angehörigen, einschliesslich ehemaliger Kommandanten, die in schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte und des internationalen humanitären Gesetzes verwickelt waren, vor Gericht zu bringen.

Jegliche Hilfe an bewaffnete afghanische Oppositionsgruppen davon abhängig machen, dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes den vollen Zugang zu Gebieten zu gewähren, die sich unter der Kontrolle dieser Gruppen befinden, und zu den Gefangenen die sie in ihrer Gewalt haben.

Kooperative Aktivitäten vermeiden, die von den Menschenrechtsverletzern - und der Bevölkerung im allgemeinen - als Unterstützung von Missbräuche interpretiert werden könnten.

Zusätzlich, an die Regierung der Vereinigten Staaten:

Das Leahy Gesetz strikt und ohne Auslassungen zu implementieren.

Jede Unterstützung an die Vereinte Front oder irgendeine andere afghanische Operationsgruppe zu überwachen, und zu berichten wie diese Unterstützung verwendet wird, und ob diese Gruppen die internationalen Menschenrechte und humanitären Gesetze einhalten.

Übersetzt von: Dana
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